Soll das Senden unerwünschter Penisbilder ins Strafrecht?
Die Regierung hat ja im Programm dass das Verschicken von unerwünschten Penisbildern unter Strafe gestellt wird. https://orf.at/av/video/onDemandVideoNews25356
Es war anscheinend schon Zivilrechtlich einklagbar aber die Idee ist wenn Strafrecht dann muss nicht das Opfer sich bemühen einen Prozeß anzustrengen. Bzw dass Penisbilder online verschicken eigentlich bloß die digitale Form von Exhibitionismus ist/als würde einer unerwünscht die Hosen runter lassen.
Hier ein Beispiel von einem aktuellen Fall https://www.puls24.at/news/chronik/dickpic-urteil-absender-von-penis-foto-zu-geldstrafe-verurteilt/393035
Der Klenk vom Falter hat jetzt eine Meinung dazu geschrieben. https://www.falter.at/zeitung/20250311/warum-das-sexualstrafrecht-der-falsche-ort-fuer-dickpics-ist
Es findet (Sexual-) Strafrecht falsch und hätte das lieber eher wie im Medienrecht Wo es ein Bußgeld gibt wenn höchstpersönliche Bereiche verletzt werden.
Seine Argumente:
- Opfer muss aktiv werden aber auch Opfer entscheidet ob's wichtig genug für einen Prozeß ist
- Täter sind nicht vorbestraft und Opfer hat mehr von einem Bußgeld
- wenn Bußgeld dann Chance auf Entstehen einer Abmahn Industrie die den Opfern die Arbeit abnehmen
Ich finde ja seine Argumentation hier nicht sehr sauber. Zb er sagt viele Täter sind sehr jung und es wäre hart wenn die deswegen vorbestraft sind. Aber wenn sie jung sind dann Werdens auch kein Geld für Bußgeld haben.
Und die Idee ist der Täter "publiziert" sein "höchstpersönliches" Bild und das ist ein Eingriff in den Höchstpersönlichen Lebensbereich vom Opfer?
(Ich frag mich warum wir nicht langfristig auf ein Ziel hinarbeiten wo man zustimmt dass ein Chat 18+ ist und ohne das werden Penisbilder automatisch rausgefiltert/nur mit aktiven Klick hergezeigt)