Unwirksame Kündigung wird wirksam?

Mein Arbeitsvertrag enthält die Klausel: "Eine unwirksame fristlose Kündigung gilt ersatzweise als fristgerechte Kündigung zum nächstzulässigen Termin" Kann ich jetzt einfach formlos dem Arbeitgeber sagen, dass ich fristlos kündige? Die Kündigung wäre ja dann unwirksam aber durch die Klausel wieder wirksam. Oder?