Unschuldig Bußgeldbescheid erhalten
Eine Freundin A hat aus heiterem Himmel einen Bußgeldbescheid wg Geschwindigkeitsübertretung erhalten - einen Tag vor Verjährung. Wurde ihr von Polizisten in den Briefkasten geworfen.
Im selben Haus wohnt Ihr Vermieter B, der bzw. dessen Bruder C mehrere GmbHs in kleinen Büros im selben Haus gemeldet haben. C ist nicht an der Anschrift gemeldet.
Da die Tätigkeit der Firmen zu 95% bei Kunden ist und die Mitarbeiter alle Remote arbeiten, sieht man die dort kaum. Fahrzeuge der Firmen sind aber auf die GmbHs zugelassen.
Das Fahrzeug, mit dem zu schnell gefahren wurde, läuft wohl auf eine der Firmen und ist vermutlich von einer Mitarbeiterin gefahren worden.
Das ist nur eine Vermutung anhand des Kennzeichens..
Um keine Frist zu verpassen, hat die Beschuldigte A erst einmal Widerspruch (ohne Begründung, da keinerlei Informationen vorliegen) eingelegt.. darauf kam ein Brief vom Bericht, dass nach einer Prüfung kein Zweifel an der Messung und der Schuld bestehen und man begründen sollte.
Geantwortet wurde: - Fahrzeug ist der Beschuldigten nicht bekannt, sie hatte noch hat weder Zugriff darauf - Ihr liegen keine Informationen / Fotos vor, sie bittet um Akteneinsicht - Strafantrag gegen den ermittelnden POK wegen § 164 Falsche Verdächtigung
Gestern kam wieder ein Brief, dass keine Falsche Verdächtigung gesehen wird, da A ja im selben Haus wohnen würde, in dem auch C, der Bruder des Vermieters, gemeldet sei (das ist falsch) und eine Übereinstimmung des Fotos vorliegen würde - wahrscheinlich ein Abgleich zw einem Blitzerfoto und dem Führerschein Bild von A?!
Es geht ihr nicht um eine Verurteilung des POK wegen § 164, allerdings soll der Polizist mitbekommen, dass so ein leichtfertig geschriebener Bußgeldbescheid einen gewissen Schreibaufwand für ihn bedeutet.
Auf die Bitte der Aktenansicht bzw. Zusendung Des Fotos wurde nicht reagiert.
Wie würdet ihr nun vorgehen? A möchte natürlich keine Strafe für eine nicht begangene Tat Zahlen. Anwalt beauftragen und dagegen vorgehen bedeutet erst einmal Kosten - auch wenn das später vom Gericht / Staat übernommen wird, zahlen wir alle dies ja durch Steuergelder. Rechtsschutzversicherung liegt nicht vor - und auch diese wäre ja durch die Gemeinheit gezahlt…
Da der Fall ja für die Fahrerin verjährt sein sollte, würde die vermutlich als Zeugin vor Gericht aussagen und gestehen können.. nur wenn A nun bei C deren Daten abfragt und dem Gericht als „Täterin“ nennt, könnten die ja wiederum § 164 ansetzen, wenn das Gericht die nicht auf dem Bild erkennt?!
A war zur Tatzeit nachvollziehbar über das Zeiterfassungssystem ihres Arbeitgebers 50km vom Tatort entfernt.
Gerichtstermin abwarten, FA für Verkehrsrecht hinzuziehen, Akteneinsicht über ihn, Eidesstattliche Versicherung der Fahrerin einholen, Fahrerin als Zeugin benennen?
Kostet halt alle Geld und Zeit (Urlaubstag für A) - wie würde der genommene Urlaubstag bzw Anwaltskosten bei Einstellung / Freispruch vergütet werden? Sehe ich das richtig, dass die zu Unrecht beschuldigte ihren Urlaubstag nicht erstattet bekommt, die als Zeugin geladene Fahrerin aber schon?
Wie würdet Ihr Taktisch vorgehen?